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News

Langfristige Zinsen sinken

(Stand 15.12.2023)

Erwartungsgemäß hat das in den vergangenen Jahren stark gestiegene Zinsniveau bei den langfristigen Zinsen seinen Kipp-Punkt erreicht. Seit Mitte Oktober sind die langfristigen Zinsen für Investitionsfinanzierungen um ca. 0,8 bis 1,0 Prozentpunkte gesunken.

Die kurzfristigen Zinsen (Euribor) wurden hingegen noch nicht gesenkt. Die EZB reduziert die Refinanzierungen für kurzfristiges Geld zur Bekämpfung der Inflation derzeit noch nicht.

Für 2024 erwarten wir sowohl für langfristige Investitionsfinanzierungen als auch bei kurzfristigen Finanzierungen weitere sukzessive Zinssenkungen.

Für Rückfragen rund um Ihre Unternehmensfinanzierung sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Chefs! … hört mal auf Eure Mitarbeiter!

(Stand 01.09.2023)

Die vergangenen drei Jahre waren für viele Unternehmer und Führungskräfte extrem herausfordernd. Gerade in Drucksituationen fehlt es in vielen Unternehmen in der Führungsebene an der notwendigen Gelassenheit. Es wäre sinnvoller sich die Zeit zu nehmen in das eigene Unternehmen „hineinzuhorchen“ und die Sichtweise von Mitarbeitern in Entscheidungen mit einzubeziehen. Die Unternehmensführungen sollten mit Mitarbeitern aller Ebenen in höherem Maße sprechen und das nicht mit vorgegebenen „Ansagen“, sondern nach der Devise: „Wer zuhört erfährt mehr!“ 

Nach einer wirtschaftlich guten Dekade haben sich die Probleme in Deutschlands Unternehmen deutlich erhöht. 

Fachkräftemangel, Lieferengpässe, die Corona Pandemie, der Ukraine Krieg und seine Auswirkungen insbesondere auf die Energiesituation, eine starke Inflation mit horrenden Kostensteigerungen, politische Entscheidungen, die keine verlässlichen Grundlagen für Investitionen bieten und jetzt eine Rezession in Deutschland. Das alles sind keine „normalen“ Zeiten und Herausforderungen für Unternehmer, die in der Verantwortung für ihre Mitarbeiter/innen und ihre eigene Existenz stehen! Das ist kumulierter Druck und Stress pur! 

Umso wichtiger ist es vielfach, sich trotz der Widrigkeiten seiner eigenen Stärken und Kompetenzen bewusst zu sein (oder zu werden) und wenn notwendig Anpassungen am Geschäftsmodell anzugehen. 

Ein wichtiger Impuls für Veränderungen kann nach unserer Einschätzung durch die Einbindung der eigenen Mitarbeiter erfolgen. Diese kennen die eigenen Unternehmensprozesse, die Befindlichkeiten der Belegschaft, die Wünsche der Kunden und viele Details, die für eine Weiterentwicklung von Unternehmen und ihren Geschäftsmodellen ungemein hilfreich sein können. Es wäre falsch und teuer, dieses Mitarbeiterwissen nicht zu nutzen. 

Also liebe Chefs, hört Euren Mitarbeitern zu, nutzt die Anregungen aus dem Inneren Eures Unternehmens und passt Euch den Herausforderungen der Zukunft an.

Zu Gast auf der EUROBIKE

(Stand 06.07.2023)

Auf der EUROBIKE in Frankfurt konnte ich gemeinsam mit unseren Kunden die ganze Bandbreite des Fahrradmarktes und die neuesten Entwicklungen verfolgen.

Für mich als Finanzexperten ist die technische Komplexität des Marktes immer wieder verblüffend. Es sind so viele Entwicklungen und Innovationen am Start, dass die Branche auch in den kommenden Jahren sehr spannend wird. 

Wir freuen uns darauf, unsere Fahrradhändler/-Kunden bei ihrer Entwicklung im Bereich der betriebs- und finanzwirtschaftlichen Beratung begleiten zu können. 

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Neubauförderung der KfW startet zum 01.03.2023

(Stand 25.01.2023)

Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit wird die bis zum 28.02.2023 gültige Neubauförderung BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) abgelöst.

 Die Neubauförderung erfolgt in 3 Produkten der KfW:

 1. Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)

 2. Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)

 3. Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299) 

 Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Gebäuden:

 - mit dem energetischen Standard eines „Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40“ (EH40/EG40)

 -  bzw. die den Anforderungen „Treibhausgas-Emissionen im Gebäudezyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des    Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen.  Antragsberechtigt sind:

 - grundsätzlich alle Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und  Nichtwohngebäuden.  Kredithöchstbeträge:

 Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Kredites mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.

 Wohngebäude:

 -  bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max.:

 -  Klimafreundliches Wohngebäude EH40/EG40: bis zu 100.000,00€ pro Wohneinheit

 -  Klimafreundliches Wohngebäude EH40/EG40 mit QNG: bis zu 100.000,00€ pro Wohneinheit 

 Nichtwohngebäude:

 - bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max.:

 -  Klimafreundliches Nichtwohngebäude EH40/EG40: bis zu 2.000,00€/qm Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € pro Vorhaben

Klimafreundliches Nichtwohngebäude EH40/EG40 mit QNG: bis zu 3.000,00€/qm Nettogrundfläche, max. 15 Mio. € pro Vorhaben 

Die Vergabe der Kredite erfolgt analog den bestehenden BEG-Produkten ohne Beihilfe.

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.

 

 Start der Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist zum 01.06.2023 geplant:

 -  Förderung von Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen

 -  Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohneigentum

 -  Kreditbeträge bis max. 240.000,00€ 

Ausblick 2023

(Stand 10.01.2023)

Wir wünschen für das jetzt gestartete neue Jahr 2023 zunächst alles Gute, vor allem viel Gesundheit und persönliches Wohlergehen! 

Nachdem der Jahreswechsel „überstanden“ ist, sind wir jetzt mit frischem Elan wieder für unsere Kunden am Werk. 

Nach drei schwierigen und von Corona- und Kriegsauswirkungen geprägten Jahren wird auch das neue Jahr 2023 mit großen Herausforderungen aufwarten.

Die aktuelle Inflationssituation muss in Umsatz und Kosten in die Kalkulationen einfließen und in den Unternehmensplanungen berücksichtigt werden. Die Liquidität muss auch unter Berücksichtigung von weiteren möglichen Störungen der Wirtschaft – z. B. durch Auswirkungen einer Eskalation des Ukraine-Krieges – sichergestellt werden. Das massiv veränderte Zinsumfeld durch die stark gestiegenen Zinsen verändert die Finanzierungsüberlegungen. 

Bezüglich der in den vergangenen Monaten gestiegenen Zinsen und Bankgebühren werden wir zeitnah handeln und einen kundenübergreifenden Konditionsvergleich initiieren. Die daraus nutzbaren Erkenntnisse werden wir unseren Kunden dann zur Optimierung der aktuellen Situation bereitstellen können. 

Insgesamt sind die Perspektiven für die Wirtschaft nach unserer Einschätzung für 2023 nicht so negativ wie in den Medien teilweise dargestellt. Wir erhalten viele positive Signale von unseren Kunden, was die Auftragslage anbelangt. Zudem sinken derzeit die Energiekosten erfreulicherweise bereits wieder. Eine Eskalation der Konflikte kann diese Situation allerdings auch wieder verändern. Insofern ist eine schnelle Reaktionsfähigkeit gefragt. 

Wir freuen uns auf jeden Fall darauf, die Herausforderungen gemeinsam mit unseren Kunden anzugehen und werden bezüglich anstehender Themen auf diese zukommen. 

Quality-Time  – Wollen wir in unserer Freizeit mehr Quality oder mehr Time? (Stand 05.10.2022)

Die Arbeitswelt steckt scheinbar in einer Zwickmühle. Es werden immer mehr Arbeitskräfte gebraucht aber gleichzeitig entnimmt man den Medien, dass insbesondere die jungen Menschen, die sogenannte Generation Z, immer weniger arbeiten und das Leben in stärkerem Maße genießen möchten. 

Die aktuelle Diskussion ist in Teilen realitätsfremd und muss aus meiner Sicht offener geführt werden.

Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass Arbeit zum Leben dazugehört. Ohne Arbeit können wir uns den Wohlstand und ein „schönes Leben“ nicht leisten. Punkt.

Aber warum hat die Arbeit überhaupt ein so schlechtes Image? Daran tragen sicherlich auch Arbeitgeber, Arbeitnehmervertreter und Medien eine Mitschuld. Ständig wird bei Tarifgesprächen über „Arbeitskampf“ berichtet und je martialischer die Wortwahl, desto besser wird das Thema in den Medien gebracht. Wo ist das konstruktive Miteinander? Wo ist die Suche nach Arbeitszeitmodellen, die die (Lebens-)Wünsche der Mitarbeiter und die Notwendigkeiten der Unternehmen unter einen Hut bringen? 

Wer heute als Arbeitgeber in einem mittelständischen Unternehmen keine guten Rahmenbedingungen schafft, wird keine guten Mitarbeiter mehr gewinnen. Die Unternehmer sind dazu durchweg bereit. Die Mär vom bösen Unternehmer, der den armen Arbeitnehmer ausbeutet ist old-school-Klassenkampf. 

Wenn es durch gute Rahmenbedingungen in den Unternehmen gelingt, dass Mitarbeiter nicht nur in der Freizeit, sondern auch an der Arbeit Spaß haben und am Freitag zufrieden „ins Wochenende“ starten können, dann gibt das den Menschen ein gutes Gefühl und macht sie glücklicher. Ein positiver Spirit in Unternehmen ist gefragt. Leistung und Gegenleistung, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wohlgemerkt. So wird ein Schuh draus. 

Und als nicht ganz unwichtigem Nebeneffekt bietet ein erfüllender 38- bis 40- Stunden-Job auch bessere finanzielle Möglichkeiten sich in seiner Freizeit dann mehr leisten zu können. Denn das Finanzielle sollte gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationssituation nicht außer Acht gelassen werden. Mit mehr Geld ist auch mehr Quality in der Freizeit und im Leben möglich!

Mittelstand muss sich auf die Krise vorbereiten – Jetzt!

(Stand 28.09.2022)

Die Energiekrise ist da. Keiner weiß genau, wie sie gelöst werden kann, ob und wie die Politik helfen kann und wann sie überwunden sein wird. Es wird aber wie nach jeder Krise eine Zeit danach geben. Nach Berg kommt Tal und nach Tal kommt Berg. Diese Wegstrecke von der Krisenzeit hin zu einer Nachkrisenzeit und einer Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation muss überstanden werden. Mittelständische Unternehmen müssen hierfür jetzt die Weichen stellen, um diese Zeit überstehen zu können. 

Die allerwichtigste Prämisse hierfür ist die Sicherstellung der eigenen Liquidität. Wer über Liquidität verfügt, ist in der Lage, eine (längere) Krisenzeit zu überstehen. Die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen, liegt – anders als bei der Beschaffung bezahlbarer Energie – in der eigenen Hand der Unternehmen. Es erfordert jetzt aber einer Eigeninitiative in Form einer Erstellung von Planungsszenarien, die den Liquiditätsbedarf für den Worst-Case-Fall quantifizieren und auf deren Basis dann aktiv auf die Finanzierungspartner des Unternehmens zugegangen werden kann. 

Ein Zögern aufgrund von nicht klaren wirtschaftlichen Parametern für eine Planung ist falsch. Planungen haben immer Unwägbarkeiten. Aber jede mit Unwägbarkeiten versehene Planung ist besser als keine und zeigt Ihrem Finanzierungspartner, dass Sie sich Gedanken über die möglichen Szenarien für Ihr Unternehmen machen. Mit einer entsprechend vorausschauenden Unternehmensführung und -planung werden Ihre Finanzierungspartner in der Regel gewillt sein, Ihnen bei der Überbrückung der Krise (auch aus Eigennutz) Hilfestellung zu geben. 

Also werden Sie aktiv in den Bereichen, in denen Sie selbst handeln können. Die Sicherstellung der Finanzierung gehört ganz sicher dazu! Zögern Sie nicht, sondern unternehmen Sie etwas. Sie sind schließlich Unternehmer! 

Georg Gerdes

KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 –

Mittelstand und große Unternehmen sowie Konsortialfinanzierung

(Stand 09.05.2022)

Die Bundesregierung möchte durch das neue Kreditprogramm der KfW die Unternehmen unterstützen, die durch die Folgen des russischen Angriffskrieges und die in diesem Zusammenhang von der Staatengemeinschaft erlassenen bzw. noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlich Gegenmaßnahmen besonders betroffen sind. 

Die besondere Betroffenheit der Unternehmen ist gegeben bei: 

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt in der Ukraine, in Belarus oder Russland (d.h. wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in diesen Märkten mind. 10% des durchschnittlichen Gesamtumsatzes betrug)
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen in diesen Ländern
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte aus diesen Ländern
  • Schließung von Betrieben in diesen Ländern
  • besonders hohe Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Jahresumsatz 2021)

Konditionen: 

  • Förderfähige Maßnahmen sind: Investitionen und Betriebsmittel
  • Der Kredithöchstbetrag beträgt 100 Mio. Euro, max. 15 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre oder 50 % der Energiekosten der letzten 12 Monate.
  • 2 – 6 Jahre Laufzeit, davon auf Wunsch 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn
  • Zinsbindung für die gesamte Laufzeit
  • bis zu 80 % Haftungsfreistellung
  • Zusätzlich zu der Prüfung durch den Finanzierungspartner wird die Einhaltung der Sanktionsvorschriften überprüft.
  • Start des Programms ab dem 09.05.2022, befristet bis zum 31.12.2022. 

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Update

BEG-Förderung der KfW für energieeffiziente Neubauten

(Stand 21.04.2022)

Wie wir erwartet und kommuniziert haben, wurden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die neu gestartete BEG-Förderung in Höhe von 1 Milliarde Euro bereits am ersten Tag der möglichen Antragstellung (20.04.2022) voll ausgeschöpft. 

Es wird keine Aufstockung des Fördertopfes geben.

Somit startet ab dem 21.04.2022 die Stufe 2 der Neubauförderung, die nur noch für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40NH als Kreditvariante angeboten wird. 

(Für die Betroffenen des Hochwassers 2021 gelten weiterhin Sonderregelungen.)

BEG-Förderung der KfW für energieeffiziente Neubauten startet wieder zum 20.04.2022

(Stand 06.04.2022)

Ab dem 20.04.2022 können bei der KfW im Rahmen der BEG-Förderung wieder Zuschussanträge für den Neubau oder Kauf eines neuen Effizienzgebäudes gestellt werden. 

Gestartet wird in einem 3-Stufen-Plan: 

1. Ab dem 20.04.2022 können neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 EE, 40 NH (und bei Wohngebäuden zusätzlich 40 Plus) gestellt werden.

Die Förderung wird ausschließlich als Kreditvariante (261/263) angeboten.

Für die Anträge stehen begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung.
Wir gehen davon aus, dass die Mittel zügig ausgeschöpft sein werden und empfehlen bei entsprechenden Vorhaben eine umgehende Beantragung über die Hausbank. 

2. Nach Ausschöpfung der Mittel wird die Neubau-Förderung nur noch für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40NH als Kreditvariante angeboten. 

3. Ab Januar 2023 startet das Programm „Klimafreundliches Bauen“. Dazu werden die Förderanforderungen aus der Stufe 2 weiterentwickelt, dabei soll ein Fokus auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus gelegt werden.

Die Zinsen steigen – Finanzierungen jetzt überprüfen und sichern

(Stand 30.03.2022)

Die trotz der Corona-Pandemie robuste Konjunktur bei anhaltenden Lieferkettenproblemen treibt die Inflation und seit einigen Wochen auch die Zinsen weiter nach oben.

Der Ukraine-Konflikt und die damit verbundene Energiekrise verschärfen die Situation weiter, so dass wir davon ausgehen, dass die jüngsten Zinssteigerungen, die bereits zu verzeichnen sind, keine „Zinsdelle“ waren, sondern dass die Zinsen weiter steigen werden. 

Nach dem Programmstopp der KfW in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium bei Neubau energieeffizienter Nichtwohngebäude (Büros etc.) haben viele Unternehmen erwartet, dass zeitnah neue, vergleichbare Programme aufgelegt werden. 

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation werden die Prioritäten im Wirtschaftsministerium aus unserer Sicht andere sein und Unternehmen sollten bei konkret notwendigem Investitionsbedarf nicht auf die „Neugestaltung“ von öffentlichen Programmen warten und Konditionen jetzt eindecken. 

Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen jetzt folgende Maßnahmen ergreifen: 

  • Bankgespräche für anstehende Investitionen zeitnah führen und Konditionen eindecken 
  • Bestandsfinanzierungen überprüfen und ggfls. zeitnah (in den nächsten 2 Jahren) auslaufende Finanzierungen bereits jetzt prolongieren 
  • Bei Investitions- oder Betriebsmittelfinanzierungen mit Laufzeiten von max. 10 Jahren ggfls. noch das zum 04.2022 auslaufende KfW-(Corona) Sonderprogramm nutzen, da in diesem Programm die Zinsen noch nicht angehoben wurden (bitte Auflagen beachten)

 Bei konkretem Bedarf sprechen Sie uns gerne an.

BEG-Förderung der KfW hat sich zum 22.02.2022 geändert

(Stand 21.02.2022)

Die zwischenzeitlich gestoppte BEG-Förderung der KfW wird seit dem 22.02.2022 mit geänderten Bedingungen fortgesetzt, die Einsparung von CO2 liegt dabei noch stärker im Fokus.

Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dahin gehend geändert, dass nur noch die Finanzierung und Förderung der Sanierung von effizienten Gebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Finanzierungszusagen auf neue Anträge können erteilt werden, solange diese zusätzlichen Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind.

Anträge, die bis zum 23.01.2022 bei der KfW eingegangen und noch nicht abschließend bearbeitet sind, sollen geprüft und bei Förderfähigkeit zugesagt werden.

Über eine künftige Förderung von energieeffizienten Neubauten ist die KfW im Austausch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Update Zuschussprogramm der NBank: „Neustart Niedersachsen Investition“

(Stand 01.02.2022)

Abruffrist für Zuschüsse kann verlängert werden.

Die grundsätzlich bis zum 30.06.2022 befristeten Zuschussbewilligungen für das NBank-Programm „Neustart Niedersachen Investition“ können auf formlosen schriftlichen Antrag mit Angabe von Gründen bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Das hat die NBank zwischenzeitlich mitgeteilt. Kunden müssen allerdings selbst aktiv werden und die Beantragung mit Angabe der Antrags Nr. an folgende E-Mail-Adresse senden: neustart.investition@NBank.de.

Nehmen Sie bei Fragen gerne direkt Kontakt zu uns auf.

KfW-Zuschuss: „Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen“ (441)

(Stand 10.12.2021)

Die KfW fördert die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen  zum Aufladen von Elektro-Fahrzeugen von Unternehmen (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) und von deren Beschäftigten unter der Voraussetzung, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt (z.B. aus PV-Anlagen).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erwerb und Errichtung einer fabrikneuen Ladestation (z.B. Wallboxen und Ladesäulen) inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen
  • 70% Zuschuss der förderfähigen Gesamtkosten
  • 900,00€ pro Ladepunkt
  • 1.285,71€ bis max. 45.000,00€ je Standort (Investitionsadresse)
  • nach Erhalt der Antragsbestätigung sofortiger Vorhabenbeginn möglich
  • 6 Jahre zweckentsprechende Nutzung ab Inbetriebnahme
  • Beantragung vor Beginn durch den Zuschussempfänger (Untervollmachten sind nicht zulässig)

Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

Neuauflage der NBank-Förderung:

„Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“

(Stand 09.12.2021)

Die Antragstellung im Corona-Sonderprogramm Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe ist erneut ab dem 10.12.2021 möglich.

Achtung: Unternehmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid in diesem Förderprogramm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.

Falls Sie den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie in Niedersachsen mit neuen Investitionsvorhaben entgegenwirken möchten, können Sie Mithilfe der Förderung „niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ der NBank für investive Qualitätsverbesserung Ihres Angebots einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Umsatzrückgang (mind. 1,00€) in den Monaten April bis Juni 2021 im Vergleich zum Jahr 2019
    (Bitte halten Sie bei der Antragstellung die BWAs für das 2 Quartal 2019 und 2021 als PDF bereit)
  • Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit Umbauten und Erweiterungen oder sonstigen Modernisierungen insb. zur Anpassung an pandemiespezifische Belange (z. B. neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Trennwände)
  • Nutzungsdauer mind. 5 Jahre
  • 80% Zuschuss der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe mindestens T€ 5 maximal T€ 100
  • Bewilligungszeitraum Anfang 2022 bis spätestens 31.10.2022

Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

Zuschussprogramm der NBank: „Neustart Niedersachsen Investition“

Verlängerung des Abrechnungszeitraumes

(Stand 30.09.2021)

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat angekündigt, dass der Zeitraum für die Abrechnung der Förderprojekte des obigen Förderprogramms „Neustart Niedersachsen Investition“ bis zum 31.12.2022 verlängert wird.

Da die Investitionsvorhaben aus dem branchenübergreifenden Programm „Neustart Niedersachsen Investition“ einen wichtigen Beitrag dafür leisten, dass sich die niedersächsische Konjunktur wieder erholt, sollen diese unternehmerischen Zukunftsinvestitionen - trotz der angespannten Lage durch Rohstoffknappheit und damit verbundenen Preissteigerungen sowie des Fachkräftemangels - abgeschlossen werden können.

Die Antragsteller bekommen dadurch mehr Flexibilität und können bei der NBank eine Fristverlängerung für ihre bewilligten Förderprojekte beantragen. Noch gibt es keine konkrete Information seitens der NBank, in welcher Form die Fristverlängerung beantragt werden kann (formlos oder mit entsprechendem Antragsformular). Sobald wir aktuelle Informationen vorliegen haben, werden wir Sie darüber informieren.

Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

Bonitätsauswirkungen der staatlichen Corona-Förderungen

(Stand 06.09.2021)

Den Banken werden von den Unternehmen jetzt sukzessive im großen Stil die Bilanzen 2020 eingereicht. Die Analysen der Bilanzen 2020 fallen derzeit nach unserem Kenntnisstand seitens der Banken sehr unterschiedlich aus.

Die in 2020 an viele Firmen gezahlten Corona-Förderungen des Staates werden vielfach als außerordentliche Einnahmen behandelt, was zu einer Verschlechterung des Bilanzratings führen kann.

Wir empfehlen den Unternehmen und ihren (Steuer-)Beratern dringend bei

  • signifikanten Förderungszahlungen für 2020 den Banken ergänzende/erläuternde Informationen bereitzustellen
  • den Banken die Ergebnisse der Bilanzanalysen und der Ratingeinstufungen anzufordern.

Es ist aus unserer Sicht derzeit wichtig zu hinterfragen, ob die Banken die eigene Unternehmensbonität heruntergestuft haben oder ob das zweifelsohne als Ausnahmejahr zu bezeichnende Geschäftsjahr 2020 auch in der Analyse entsprechend bewertet und die Gesamtbonität nicht im Einzelfall stark heruntergestuft wurde.

Bei Rückfragen oder Bedarf einer Hilfestellung melden Sie sich jederzeit gerne bei uns.

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 01.07.2021

(Stand 07.07.2021)

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Seit dem 01.07.2021 gilt die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der KfW:

  • für alle Wohngebäude, z.B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilien­häuser oder Wohnheime (261/461)
  • für alle Nichtwohngebäude, z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser (263/463)

Es besteht die Möglichkeit zwischen einem Kredit mit günstigen Zinsen und Tilgungszuschuss (261/263) oder nur einem Zuschuss, der direkt ausgezahlt wird (461/463) zu wählen. Je nach Maßnahme sind Zuschusszahlungen zwischen 15 und 50% auf die förderfähigen Kosten in Höhe von max. 30 Mio. Euro möglich.

Planen Sie die Investition in ein energiesparendes Gebäude um dauerhaft die Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen?

Dann geben wir Ihnen gerne einen Überblick zur aktuellen Neuregelung der Bundesförderung für effiziente Gebäude und begleiten Sie bei der Zuschussbeantragung bzw. einer eventuellen Co-Finanzierung durch Bankpartner.

Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf.

Update zu den Förderprogrammen der KfW

(Stand 07.04.2021)

Die KfW hat zum 01.04.2021 Anpassungen zu folgenden Kreditprogrammen vorgenommen:

  • KfW Schnellkredit:

    Die Kredithöhe pro Unternehmensgruppe wurde wie folgt erhöht:


    max. T€ 675 (bisher T€ 300) pro Unternehmensgruppe (bis einschließlich 10 MA)

    max. T€ 1.125 (bisher T€ 500) pro Unternehmensgruppe (10-50 MA)

    max. T€ 1.800 (bisher T€ 800) pro Unternehmensgruppe (mehr als 50 MA).

    Die Anzahl der möglichen Anträge pro Unternehmen wurde auf 3 Anträge (bisher 2 Anträge) erhöht.
  • KfW-Unternehmerkredit Sonderprogramm 2020:

    Der Kredithöchstbetrag für Kredite mit einer Laufzeit über 6 Jahre wurde auf T€ 1.800 (bisher T€ 800) erhöht.

Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Förderprogramm zur „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“

(Stand 09.03.2021)

Im Rahmen des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte werden natürliche und juristische Personen des Privatrechts gefördert, die im Sinne der Richtlinie „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ ein für gewerbliche Zwecke genutztes Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro 0, I oder II verschrotten und ein Neufahrzeug der Schadstoffklasse Euro VI erwerben, auf sich zulassen und für gewerbliche Zwecke nutzen:

  • für schwere LKW ab 7,5 to
  • Fahrzeuge müssen mit rollwiderstandsoptimierten Reifen und Abbiegeassistenzsystem (AAS) ausgestattet werden
  • Zuschusshöhe:
    im Fall der Verschrottung eines Fahrzeugs der Schadstoffklasse Euro V: 15.000 €
    im Fall der Verschrottung eines Fahrzeugs der Schadstoffklasse Euro IV oder schlechter: 10.000 €
  • Antragstellung online über das Bundesamt für Güterverkehr bis zum 15. April 2021
  • evtl. gewährte Zuschüsse fallen unter die sogenannte „Kleinbeihilfenregelung des Bundes“

Wir haben uns mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Verbindung gesetzt und unterstützen Sie gerne bei einer evtl. Antragstellung.

Nehmen Sie bei Interesse gerne direkt Kontakt zu uns auf.

Update zum Förderprogramm der NBank "Neustart Niedersachsen Investition"

Stand 02.03.2021

Aufgrund der großen Nachfrage zu obigem Programm der NBank war zu erwarten, dass eine zügige und vollständige Antragstellung bei der NBank erfolgen musste, um die Förderung zu erhalten. Erfreulicherweise haben wir weitgehend alle Anträge unserer Kunden rechtzeitig einreichen können, so dass diese genehmigungsfähig sind.

Anträge, die bis zum 27.11.2020 bei der NBank eingereicht wurden, werden bei der Prüfung der Bewilligungen berücksichtigt. Später eingereichte Anträge werden voraussichtlich abgelehnt.

Die Förderrichtlinie wurde dahingehend geändert, dass alle Vorhaben, für die bis zum 27.11.2020 eine Förderung beantragt wurde, förderunschädlich begonnen werden können.

Wir gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres weitere Programme zu wirtschaftlichen Förderungen aufgelegt werden, über die wir Sie dann zu gegebener Zeit informieren werden.

Falls Sie für die Umsetzung von Investitionsvorhaben bzw. der Co-Finanzierung Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung
(Stand 17.02.2021)
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren um Ihre Energiekosten dauerhaft zu senken und das Klima zu schützen?
Wichtig für Ihre Pläne: Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Sie gilt:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Gerne geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Änderungen und Neuregelungen zum 01.07.2021 sowie zu den Änderungen, die schon ab dem 01.01.2021 gelten.

Damit können Sie auch entscheiden, ob Sie noch rechtzeitig eine Förderung nach der bisherigen Regelung beantragen möchten – oder ob Sie warten, bis die neue Regelung gilt. Details und Förderbestimmungen werden im April 2021 veröffentlicht.
Nehmen Sie bei Interesse gerne direkt Kontakt zu uns auf.
Erweiterung des befristeten Beihilferahmens während der Corona-Pandemie
(Stand 28.01.2021)

Die Europäische Kommission hat heute ihren befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie erneut verlängert und erweitert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen substantiell erhöht.

Unter anderem sind folgende Verbesserungen im neuen Beihilferahmen enthalten:

  • Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro (bislang 800.000 Euro) bzw. auf 270.000 Euro im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang 120.000 Euro) und auf 225.000 Euro im Agrarsektor (bislang 100.000 Euro)

  • Verlängerung des befristeten Rahmens einheitlich bis 31.12.2021 (bislang Befristung bis 30.06.2021)

Der befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe).

Verlängerung der Schnellkredite der NBank und der KfW bis zum 30.06.2021
(Stand 11.01.2021)
  • Niedersachsen-Schnellkredit:

Der zum 31. Dezember 2020 ausgelaufene Niedersachsen-Schnellkredit wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Niedersachsen-Schnellkredit unterstützt freiberuflich Tätige, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, indem er für laufende Betriebskosten ebenso verwendet werden kann wie für Investitionen.

Gefördert wird der gesamte Liquiditätsbedarf, z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst sowie Investitionen.
Der Darlehensbetrag wurde angepasst, beantragt werden können Darlehen in Höhe von T€ 10 bis zu T€ 300 (max. 50% des Jahresumsatzes 2019).
Die Darlehenslaufzeit beträgt 5, 7 oder 10 Jahre mit entsprechenden tilgungsfreien Jahren (1-2 Jahre). Das Darlehen wird für die gesamte Laufzeit mit 3% verzinst.
Es erfolgt eine 100%ige Haftungsfreistellung für Darlehenszusagen der Hausbank bis zum 30.06.2021. (Die Beantragung muss bis zum 28.06.2021 über die Hausbank erfolgen.)

  • KfW-Schnellkredit 2020:

Unterstützt werden zukünftig nicht nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler mit mehr als 10 Beschäftigten, sondern auch bis zu 10 Beschäftigten.

Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen.

Die max. Kredithöhe beträgt:
T€ 300 pro Unternehmensgruppe (bis einschließlich 10 MA)
T€ 500 pro Unternehmensgruppe (10-50 MA)
T€ 800 pro Unternehmensgruppe (mehr als 50 MA)

Pro Unternehmensgruppe können max. 25% des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden.

Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 10 Jahre mit höchstens 2 Tilgungsfreijahren.
Es gilt ein einheitlicher Zinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert.
Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 100% von der Haftung frei. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Der Vertrag ist bis zum 30.06.2021 abzuschließen.

Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Information zur De-Minimis-Regelung bei Inanspruchnahme von Corona-Darlehen
(Stand 18.12.2020)

In den letzten Wochen kam verstärkt die Frage auf, ob und in welcher Form die Corona-Darlehen auf die De-Minimis-Regelungen anwendbar sind. Eine konkrete Aussage hierzu ist wichtig, damit Kunden nicht durch die Inanspruchnahme von Zuschüssen und Darlehen die Höchstgrenzen (unbewusst) überschreiten und somit in eine „Subventionsfalle“ geraten.

Wir haben erfahren, dass das Wirtschaftsministerium in Berlin zeitnah hierzu eine Stellungnahme bzw. Präzisierung herausgibt. Aus informellen Kreisen haben wir ferner erfahren, dass kein Einbezug der Darlehen vorgesehen ist.

Sobald wir die konkreten Verlautbarungen erhalten, informieren wir Sie gerne im Detail. Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Neue Zuschussprogramme der NBank
(Stand 25.11.2020)

Die NBank hat folgende neue Zuschussprogramme aufgelegt:

  • Zuschüsse der NBank zur Steigerung der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz 2.0:

  • Energieeffizienzprojekte:

    • Investitionen in Gebäude/Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs

    • Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie

    • Ausgenommen sind Batteriespeicher für PV Anlagen

  • Klimaschutzprojekte:

    • Investitionen in innovative Technologien, Prozesse und Produktionsverfahren zu Reduktion von Treibhausgasen

    • Investitionen in Technologien zur Co2-Abtrennung und Nutzung, die zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen

  • Ressourcenprojekte:

    • Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten mit dem Ziel der Einsparung oder Steigerung der Wiedereinsatzmöglichkeit von Materialien

    • Investitionen in Maschinen und Anlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz

 

Folgende Zuschüsse können gewährt werden:

  • Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

  • Förderhöhe bis zu 3.500 € pro eingesparte Tonne Co2-Äquivalent p. a.

  • Förderhöhe mind. 10.000 €, max. 1.000.000 € / bzw. 5.000.000 € bei Klimaschutzprojekten (Bei Anwendung De-minimis-Beihilfen-Verordnung max. 200.000 €)

  • Förderfähig: Bauausgaben inkl. Baunebenkosten, AHK, Planungsosten, Kosten für Expertise

  • Nachweis der bewilligten Co2-Einsparung durch autorisierten Energieberater

 

sowie

  • Zuschuss der NBank zu Photovoltaik (PV) – Batteriespeicher.

  • Investitionen in stationäre PV-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, in Niedersachsen errichtet und betrieben

(Nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle)

  • Zuschuss bis zu 40% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems

  • Zusätzliche Boni möglich

  • Maximale Förderhöhe 50.000 €

Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
(Stand 03.11.2020)

Die NBank hat ein neues Zuschussprogramm speziell für das Gaststättengewerbe aufgelegt. Gefördert werden Investitionen im Gaststättenbereich (nicht im Beherbergungsbereich),

  • die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienen

  • die bestehende Arbeitsprozesse optimieren und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sichern

  • deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt

Voraussetzung für die Förderung muss ein Umsatzrückgang durch die Covid-19-Pandemie in den Monaten April bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sein. Der Zuschuss kann bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben betragen, die maximale Förderhöhe beträgt T€ 100. Die Beantragung muss bis zum 31.03.2021 erfolgen, der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 31.10.2021.
Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Aktualisierung Thema Schnellkredite der NBank und KfW
(Stand 12.10.2020)

  • Die NBank hat die Konditionen für den im Frühjahr 2020 aufgelegten Schnellkredit angepasst:

Unterstützt werden Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die im Zusammenhang mit der aktuellen Covid-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Gefördert wird der gesamte Liquiditätsbedarf, z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst sowie Investitionen.
Die maximale Kredithöhe wurde von T€ 50 auf T€ 200 (max. 50% des Jahresumsatzes) erhöht.
Die Darlehenslaufzeit beträgt 5, 7 oder 10 Jahre mit entsprechenden tilgungsfreien Jahren (1-2 Jahre). Das Darlehen wird für die gesamte Laufzeit mit 3% verzinst.

Es erfolgt eine 100%ige Haftungsfreistellung. Diese gilt für Darlehenszusagen der Hausbank bis zum 31.12.2020. Die Beantragung muss neuerdings über die Hausbank erfolgen.

  • KfW-Schnellkredit 2020:

Unterstützt werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler mit mehr als 10 Beschäftigten. Gefördert wird die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen. Die max. Kredithöhe beträgt T€ 500 pro Unternehmensgruppe (10-50 MA) bzw. T€ 800 pro Unternehmensgruppe (mehr als 50 MA), max. 25% des Jahresumsatzes 2019.
Als besondere Bedingung gelten u.a. Beschränkung der Geschäftsführervergütungen/Entnahmen.

Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 10 Jahre mit höchstens 2 Tilgungsfreijahren. Es gilt ein einheitlicher Zinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes orientiert. Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 100% von der Haftung frei. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Neustart Niedersachsen Investition
(Stand 05.10.2020)

Die NBank hat ein Corona-Sonderprogramm für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft sowie des Handwerks aufgelegt. Gefördert werden Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine kurze Übersicht zu dem Programm:

  • Umsatzrückgang in den Monaten April bis Juni im Vergleich zum Vorjahr

  • 50% Zuschuss für Investitionen bis T€ 200

  • 40% Zuschuss für Investitionen bis T€ 625

  • 30% Zuschuss für Investitionen bis T€ 1.650 (nur Automobilwirtschaft)

  • 20% Zuschuss für Investitionen bis T€ 4.000 (nur Automobilwirtschaft)

  • Förderhöhe maximal T€ 800

  • Bei Kfz: max. T€ 10 förderfähige Ausgaben je Kfz

Die Antragstellung muss bis spätestens zum 30.11.2020 erfolgt sein, der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 06.06.2022.
Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen
(Stand 06.04.2020)

Mit Wirkung vom 03.04.2020 wird die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein vorerst bis zum 31.12.2020 befristetes Sofortprogramm für KMU, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, erweitert.

Für Sie bzw. für Ihre Mandanten besonders von Bedeutung dürften u.a. folgende Änderungen sein: 

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Die antragberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • In einem Beratungsbericht müssen die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.


Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Zusammenfassung der Hilfsangebote für Unternehmen in der Corona-Krise
(Stand 25.03.2020)

Wie Sie wissen, beschließen Bund und Land in dieser Woche aufgrund der Corona-Krise milliardenschwere Hilfsprogramme. Die Beantragung der Liquiditätshilfen sollte danach in den kommenden Tagen möglich sein. Wir weisen aber darauf hin, dass die Programme im Detail noch weiter „im Werden“ sind. Im Laufe dieser Woche hatten sich schon Verbesserungen eingestellt und die KfW hat die Haftungsgrenze zunächst von 80 % auf 90 % heraufgesetzt. Wir erwarten darüber hinaus aber noch weitere Verbesserungen.

Derzeit werden Anforderungen an die beizubringenden Unterlagen gestellt, die wir in Abstimmung mit Ihnen bei Bedarf erarbeiten und beibringen können. Die KfW-Vorgaben werden nach unserem Kenntnisstand aber in den Hausbanken auch noch unterschiedlich ausgelegt.

Vielleicht fragen Sie sich, welche Programme am besten für Sie geeignet sind. Stand jetzt schätzen wir dies wie folgt ein:

  • Für Kunden mit geringem Liquiditätsbedarf bis ca. 50 T€ empfehlen wir die Beantragung der Landesmittel (Zuschüsse und Darlehen) über die NBank.
    Hier erfolgt die Antragstellung direkt bei der NBank (ohne zwischengeschaltete) Hausbank und die Anforderungen an Infos und Unterlagen werden geringer ausfallen als bei der KfW.

  • Bei größerem Finanzbedarf sollten zusätzlich zu einem Antrag an die NBank auch KfW-Mittel über die Hausbank beantragt werden. Hierfür werden aber wie gesagt umfangreichere Infos und Unterlagen bereitgestellt werden müssen.
    Insbesondere wird die Quantifizierung des Betriebsmittelbedarfs im Rahmen einer geänderten Planrechnung notwendig werden.
    Empfehlung:     Stellen Sie bereits in dieser Woche Unterlagen wie Bilanzen, BWA, Planzahlen, Aufstellung Anzahl Beschäftigte, Beschreibung Ihrer individuellen Situation zusammen, sofern uns diese noch nicht vorliegen.

  • Sofern Sie nicht auf die Beantragung und die Bewilligung bzw. Auszahlung öffentlicher Gelder warten können, weil z. B. schon kurzfristig zum Monatsultimo Zahlungen wie Gehälter, Mieten, Sonstiges fällig werden, sprechen Sie ggfls. in einem ersten Schritt Ihre Hausbank an.
    Die örtlichen Hausbanken sind nach unserem Kenntnisstand durchaus bereit, erste Maßnahmen wie Tilgungsaussetzungen und kleine Betriebsmittelerweiterungen aus eigenen Mitteln zu gewähren, bis die staatlichen Hilfen angekommen sind.

Die Mittel der NBank sollen bereits wenige Tage nach Antragstellung fließen.

Für die KfW-Mittel ist eine Auszahlung ab der zweiten Aprilhälfte realistisch. Allerdings wird es nach unseren Informationen vorab eine sog. Quick-Zusage geben, die seitens der Hausbank eine Vorfinanzierung ermöglicht.

Dies ist aber Stand heute noch unter Vorbehalt zu betrachten und Antragsformulare oder Antrags-Downloadmöglichkeiten liegen den Banken und uns per heute noch nicht vor. Diese erwarten wir umgehend und informieren Sie dann.

Falls Sie Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation oder zur Beantragung der Mittel haben, sprechen Sie uns gerne an.

Infos Öffentliche Förderung
(Stand 23.03.2020)

Die Liquiditätssituation vieler Kunden ist angespannt und die Situation wird sich weiter verschärfen. Der Bund und die Länder werden – wie Sie den täglichen Medien bereits entnommen haben – mit erheblichen Mitteln die Wirtschaft unterstützen. Dies ist auch zwingend notwendig. Aber das Geld muss auch bei den Firmen ankommen. Insofern sind praktikable Programme und Lösungen erforderlich, die den Kunden helfen und für die Hausbanken umsetzbar sind.

Wie Sie vielleicht wissen, bin ich zur Interessenvertretung des Mittelstands auch im Landes- und Bundesvorstand der Mittelstandsunion (MIT) aktiv. Bereits seit einigen Tagen (ich hatte im Homeoffice ja ein wenig Zeit) bin ich über diese Gremien damit befasst, gemeinsam mit weiteren engagierten Vorstandskollegen auf eine aus unserer Sicht noch notwendige Optimierung der Programme hinzuwirken. 

Nachstehend geben wir Ihnen einige Informationen über den aktuellen Stand der Förderprogramme. Ich hoffe und erwarte, dass es bei der Ausgestaltung der Programme noch weitere Verbesserungen gibt. Diese sind aus meiner Sicht insbesondere bei den großvolumigeren KfW-Mitteln erforderlich, da es sich um Kreditmittel handelt, deren Rückzahlungsnotwendigkeit die Kapitaldienstsituation vieler Unternehmen überfordert. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten haben wir allerdings bereits in die politische Diskussion eingebracht.

Nach derzeitigem Stand der Dinge erhöht die KfW beispielsweise bereits die Haftungsübernahme für die Corona-Kredit-Sonderprogramme von urspr. 80 % (Stand 14.03.2020) auf 90 % (Stand 23.03.2020). Die Zinssätze sind je nach Unternehmensgröße mit 1,0 % / 2,0 % attraktiv. 

Ich erwarte im Laufe der Woche allerdings noch weitere Infos und Verbesserungen. Insbesondere sind nach meinem Kenntnisstand derzeit noch (zu) hohe Anforderungen an die bereitzustellenden Unterlagen vorhanden, die von vielen Unternehmen nicht ohne Weiteres in kurzer Zeit beigebracht werden können. 

Bei der N-Bank Niedersachsen befindet sich derzeit ein zweistufiges Programm mit gestaffelten Zuschüssen (je nach Beschäftigtenzahl) bis max. T€ 20,0 sowie einem Kreditprogramm bis T€ 50,00, das direkt von der N-Bank (nicht über die Hausbank) vergeben wird, in Vorbereitung. 
KfW-Darlehen können zusätzlich ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt ergänzend noch beantragt werden. Das Programm soll Mittwoch in Kraft treten und ab Donnerstag beantragbar sein. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, befindet sich noch in der Klärung. 

Das BMWI hat zudem eine „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Soloselbständige“ aufgelegt, d.h. bis zu 9.000,00€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 beschäftigten bzw. bis 15.000,00€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.
Anträge stehen derzeit zum Download noch nicht bereit. Das wird sicherlich in Kürze möglich sein.

Die Ausgestaltung der Finanz-Maßnahmen ist wie gesagt noch im Fluss. Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten hier weitere Optimierungen anzuregen.

Falls Sie Unterstützung für die Quantifizierung des Bedarfs sowie die Beantragung der Mittel und/oder der Erarbeitung der dafür notwendigen Unterlagen haben, sprechen Sie uns gerne an. 
Ebenso informieren wir Sie gerne über Details der Programme sowie die weiteren Entwicklungen bei den Programmen.

Es sind herausfordernde Zeiten. Ich hoffe und glaube, dass wir sie meistern können, wenn Mittelstand, Bankwesen und Politik einen Schulterschluss hinbekommen. Wir wollen unseren hierfür notwendigen Beitrag insbesondere bei der Umsetzung leisten.

  • 04961 942450
  • Deverhafen 1,26871 Papenburg
  • Montag - Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr
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