Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Fachartikel

Banken halten sich in der Fahrradbranche zurück – Kommunikation ist das Gebot der Stunde!

(Stand 19.06.2023)

Die Fahrradbranche gehörte in den letzten Jahren zu den wenigen Boom-Brachen der Wirtschaft. Viele andere Branchen wurden durch die Corona-Pandemie und/oder den Ukraine-Krieg schwer getroffen bzw. haben mit den Folgen nach wie vor zu kämpfen. 

In der Fahrradbranche – die in dieser Woche auf der EUROBIKE-Messe in Frankfurt wieder ihr größtes Netzwerktreffen erlebt – gibt es diverse Gründe, die die Umsatzzahlen in den vergangenen Jahren befeuert haben. Der Trend zur umweltfreundlichen nachhaltigen Mobilität per E-Bike, die pandemiebedingten Reisebeschränkungen, die Urlaub verhindert und die finanziellen Einsparungen aus entfallenem Urlaub in die Alternative Fahrrad haben fließen lassen, die hohen Kraftstoffkosten, die viele zum „Umsatteln“ auf das Fahrrad motiviert haben etc. etc. 

Die Gründe sind vielfältig und haben der Branche gute Umsätze beschert. Doch wie geht es weiter? Aktuell haben sich die Lieferkettenprobleme bei vielen Produzenten quasi aufgelöst und es ist nach Jahren der Warenknappheit jetzt viel Ware im Markt. Das macht üblicherweise etwas mit dem Preis und so wird es in diesem Jahr auch wieder Preisnachlässe im Markt geben. Bedeutet das nach einem kurzen Hochgefühl jetzt den Absturz der Ergebnisse der Branche? 

Nach unserer Einschätzung wird das nicht der Fall sein. Die Branche wird in diesem Jahr zwar nicht mehr die Wachstumsraten der Boom-Jahre erleben, aber die Dynamik des Marktes hat gerade erst Fahrt aufgenommen. Es werden immer mehr Möglichkeiten erschlossen wie im Bereich der Cargo-E-Bikes und es werden weitere Features ausgebaut. Zudem haben sich die Produktzyklen verkürzt. Während ein herkömmliches Fahrrad bislang eine Lebenslaufzeit von mehr als 10 Jahren besaß, liegt diese bei E-Bikes aktuell bei ca. 5 bis 7 Jahren. Im stark wachsenden Leasinggeschäft wird in der Regel nach 3 Jahren bereits ein E-Bike ersetzt. Sicherlich wird künftig für die Leasingrückläufer auch der Zweitmarkt wachsen und ein Faktor im Markt werden, aber ein modernes, attraktives E-Bike wird in der Zukunft klar Teil der neuen Mobilität werden und zum Lifestyle gehören bzw. bei hochpreisigen Modellen zum Statussymbol mutieren. Insofern kann die Branche weiter mit guten Geschäften für die kommenden Jahre rechnen. 

Für die Fahrradhändler besteht eine wichtige Herausforderung darin, ihren Kunden ein gutes Sortiment anzubieten. Um dieses vorzuhalten, werden die Händler auch enorme finanzielle Ressourcen benötigen. Hier kommen auch die Bankpartner ins Spiel, die derzeit Signale aus dem Markt bzw. aus den Medien über hohe Warenbestände im Markt erhalten. Der normale Denkreflex der Research-Abteilungen der Banken ist dann an Preisverfall und Warenüberhänge zu denken. Langfristige Warenüberhänge können dann zu „Ladenhütern“ werden. Diesen Denkmustern gilt es mit Kommunikation zu begegnen. 

Banken verfügen in der Regel nicht über ein so fundiertes Branchenwissen, dass sie alle Parameter der erwarteten Entwicklungen berücksichtigen können. Das aktuelle Warenüberangebot resultiert ja beispielsweise nicht aus einem generellen strukturellen Überangebot, sondern aus der Auflösung von Lieferkettenproblemen als Spätfolge der Corona-Pandemie in 2022. Das dadurch derzeit im Markt vorhandene Überangebot werden die Händler nicht in einer Saison, sondern voraussichtlich erst bis 2024 im Markt platzieren können. Danach sollte allerdings wieder eine normale, saisonale Marktsituation einkehren. Da die Bikes heute insgesamt sehr modern und ausgereift sind, sollte es kein Problem geben, bis 2024 die aktuellen Warenbestände bei normalen Verkaufszahlen im Markt zu platzieren. 

Bei unternehmens- oder marktbezogenen Besonderheiten gilt im Umgang mit den Bankpartnern der Grundsatz: Reden hilft immer! 

Also sollte jedes Unternehmen mit seinen Bankpartnern in eine gute Kommunikation eintreten, die unternehmensindividuelle Situation erläutern und diese mit einer Unternehmensplanung bis 2024 oder darüber hinaus unterlegen. Ein entsprechendes Vorgehen gegenüber den Bankpartnern stärkt die Reputation und Kompetenzanmutung der Unternehmensführung. Also agieren und nicht reagieren. Es lohnt sich hierin Zeit zu investieren. Viel Erfolg dabei!

Nach dem Fachkräftemangel kommt der Unternehmermangel

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Es fehlen den deutschen Unternehmen in vielen Regionen bereits heute erhebliche Fachkräfte, die der Arbeitsmarkt nicht bereitstellen kann. Dies führt in Unternehmen zu einer Wachstumsbremse und zu veränderten strategischen Entscheidungen. Bei Investitions- bzw. Standortentscheidungen zählt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Großunternehmen neben bisherigen Standortkriterien wie Infrastruktur, Größe und Kosten von Gewerbeflächen,  Gewerbesteuerhebesätze etc. auch die Arbeitsmarktsituation in der jeweiligen Region eine entscheidende Rolle. In Kreditgesprächen für Investitionsfinanzierungen erfragen Bankberater, ob die Unternehmen die für ein Investitionsvorhaben benötigten Mitarbeiter auch bekommen können, da das Investment ansonsten nicht plausibel umsetzbar erscheint.

Doch der heute schon existierende Mangel an fachlich qualifizierten Mitarbeitern wird in den kommenden Jahren nicht der einzige Mangel sein, mit dem die Wirtschaft kämpfen muss. Es stehen vermehrt Generationswechsel in Unternehmen an, für die keine ausreichende Zahl an fachlich und kaufmännisch geeigneten Firmenlenkern zur Verfügung steht. Aufgrund der hohen Nachfrage an guten Fachkräften sind von den als Unternehmensnachfolger geeigneten Personen immer weniger bereit, sich den Belastungen einer Selbständigkeit  auszusetzen. Die finanziellen Risiken sowie die operative Beanspruchung sind für viele nicht mit ihrer persönlichen work-life-balance vereinbar.

Zudem können viele gut aufgestellte Unternehmen von potentiellen Existenzgründern nicht übernommen werden, weil (teilweise hohe) Kaufpreise für gut positionierte Unternehmen nur schwer von den Übernehmern finanzierbar sind. Die wenigsten Existenzgründer verfügen schon über ausreichendes Privatvermögen, um die Eigenkapitalanforderungen von Banken zu erfüllen. Insofern kommt eine große Finanzierungshürde zu den vorgenannten Hemmnissen hinzu. Zwar gibt es im Finanzierungsportfolio einige Bausteine wie z. B. Beteiligungskapital, Bürgschaften der öffentlichen Hand, Verkäuferdarlehen etc. die zu einem intelligenten Finanzierungsmix  zusammengestellt werden können, doch die bestehenden Instrumente reichen meines Erachtens noch nicht aus, um einer ausreichenden Anzahl von Existenzgründern den Einstieg in Unternehmen zu ermöglichen. Neben der Digitalisierung wird dieses Thema sicherlich auch auf der Agenda einer neuen – möglicherweise wirtschaftsliberaleren – Bundesregierung stehen müssen, damit neben  dem Fachkräftemangel nicht auch ein massiver Unternehmermangel die deutsche Wirtschaft hemmt.

Jedes Unternehmen ist finanzierbar

Im Rahmen unseres täglichen Geschäftes, der Gestaltung von Unternehmensfinanzierungen, kommen viele Unternehmen mit unterschiedlichsten Finanzierungsanlässen zu uns. Die häufigsten Anlässe sind Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittelfinanzierungen, Existenzgründungen und Restrukturierungs- bzw. Sanierungsfinanzierungen. Nach unserer Erfahrung ist jedes mittelständische Unternehmen und fast jeder der vorgenannten Finanzierungsanlässe unabhängig von der Größenordnung oder von der Höhe der Sicherheiten finanzierbar.

Es gibt nur eine Grundvoraussetzung für die Finanzierbarkeit: Das Unternehmen muss ein Kerngeschäft betreiben, mit dem es in der Zukunft Erträge erwirtschaften kann, sprich das Unternehmen muss in der Lage sein, Geld zu verdienen. So banal und einfach wie dies klingt, ist die Umsetzung von Finanzierungen gleichwohl in der Praxis nicht. Neben dieser Grundvoraussetzung sind, das wissen Unternehmer, die bei ihren Kreditinstituten schon einmal Kreditanträge gestellt haben, weitere Hürden zu nehmen. Die wichtigen Hürden dabei sind.

  • Klare und verständliche Darstellung des jeweiligen Vorhabens (verbal oder besser noch schriftlich)
  • Eine realistische Einschätzung der aktuellen Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage auf der Basis zeitnaher Vergangenheitsdaten (u. a. letzte Bilanzen, Vermögensaufstellungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen)
  • Eine realistische Einschätzung der aktuellen Ertrags-, Liquiditäts- und Vermögenslage auf der Basis zeitnaher Vergangenheitsdaten (u. a. letzte Bilanzen, Vermögensaufstellungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen)
  • Fundierte Planzahlen, die in Verbindung mit der Vorhabendarstellung und der aktuellen Situation plausibilisiert dargestellt werden
  • Klare Definition der zur Verfügung stehenden Sicherheiten oder Berücksichtigung alternativer Möglichkeiten bei fehlenden Sicherstellungsmöglichkeiten

Ein erfolgreicher Finanzierungsantrag muss einen Kreditprozess in einer Bank durchlaufen, in dem diese Hürden genommen werden müssen. Bei den dabei bereit zu stellenden Unterlagen ist eines von entscheidender Bedeutung: Plausibilität! Die für das Vorhaben ausgearbeiteten Businesskonzepte und Planzahlen müssen nachvollziehbar, sprich für die Bank plausibel sein. Bei bestehenden Unternehmen müssen aus den Vergangenheitszahlen (Bilanzen) mit den Maßnahmen und Parametern für die Zukunft die Planzahlen realistisch abgebildet werden. Nur so kann eine Plausibilität dokumentiert werden, die das notwendige Vertrauen der Bank in das Vorhaben erzeugt.

Selbstverständlich sind die Anforderungen an die Unterlagen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Bereitstellung der Unterlagen in der geforderten Qualität überfordert das finanzwirtschaftliche Know-How von Unternehmen bisweilen und auch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer können die bankspezifischen Fragestellungen, wenn überhaupt oftmals nur noch bedingt beantworten, da ihr Kerngeschäft nun einmal das ebenfalls sehr komplexe Steuerthema ist. Dennoch haben wir die Erfahrung gemacht, dass Banken durchaus daran interessiert sind, wirtschaftlich sinnvolle Investitionen und Maßnahmen zu finanzieren, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind und die Projekte in die Kreditprozesse hineinpassen. Aktuell sind sogar verstärkt Akquisebemühungen im Firmenkundengeschäft von Banken zu beobachten, die sich kleinen und mittelständischen Unternehmen bislang nicht oder nur zögerlich zugewendet haben. Denn eines muss auch bei einer noch so konservativen Risikopolitik jede Bank bedenken. Für Banken ist der Ertrag aus „gesunden“ Kreditgeschäften einer der wichtigsten Eckpfeiler ihres eigenen wirtschaftlichen Erfolges! Nicht ohne Grund sind derzeit die meisten Banken an guten Kreditgeschäften interessiert. Ein Kreditgeschäft ist aber aus Sicht der Bank nur dann gut, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist und den eigenen Kreditprozess positiv bzw. möglichst reibungslos durchlaufen kann.

Unser Fazit lautet daher:
Jedes Unternehmen, das aus seinem Kerngeschäft in der Lage ist Geld zu verdienen und das sein Vorhaben mit plausiblen Unterlagen vorträgt, kann eine Kreditanfrage mit den Kreditprozessen von Banken grundsätzlich in Einklang bringen und die gewünschten Kredite bekommen.

Bin ich als Unternehmer eigentlich reich oder arm?

Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse von mittelständischen Unternehmen werden vordergründig zunächst die Bilanzzahlen für die Bewertung herangezogen. Neben Ertrags- und Liquiditätskennziffern spielt in der Bonitätsbeurteilung das ausgewiesene wirtschaftliche Eigenkapital eine maßgebliche Rolle. Das Eigenkapital bildet bekanntlich den Risikopuffer, um auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten eine etwaige Verlustsituation verkraften zu können ohne gleich in eine bilanzielle Überschuldung zu geraten.

Das in den Bilanzen ausgewiesene wirtschaftliche Eigenkapital spielt somit bei der Bonitätsbeurteilung durch eine hohe Gewichtung eine sehr entscheidende Rolle, es spiegelt aber in der Regel nicht die tatsächliche Vermögenssituation des Unternehmens und des Unternehmers wider. Zunächst ist jedoch noch die Definition des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals näher zu betrachten. Das wirtschaftliche Eigenkapital kann vom nominellen Eigenkapital abweichen. Bestehen seitens des Unternehmens beispielsweise Forderungen gegen den Gesellschafter, werden diese analysetechnisch vom nominellen Eigenkapital abgezogen. Gewährt der Unternehmer seinem Unternehmen auf der anderen Seite ein Darlehen, so kann dieses Darlehen das Eigenkapital unter gewissen Voraussetzungen sogar erhöhen.

Neben den Korrekturpositionen, die das wirtschaftliche Eigenkapital definieren, spielen auch die Bewertungsmaßstäbe die der  Unternehmer ansetzt oder Differenzen zwischen den Verkehrswerten und den Buchwerten der bilanziellen Vermögenswerte (z. B. bei Immobilienwerten) eine Rolle und können eine Verzerrung der tatsächlichen Situation ergeben. Ob ein Unternehmer sich jedoch eine gute und kontinuierliche Vermögenssubstanz schafft hängt nicht nur vom Bilanzbild und den darin enthaltenen, teilweise verzerrten Vermögenspositionen ab. Die Gesamtsituation kann nur beurteilt werden, wenn ergänzend zu den Bilanzen eine qualifizierte Vermögensaufstellung für den Gesellschafter erstellt wird.

In dieser Vermögensaufstellung - einer Art privaten Bilanz - werden die außerbilanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgeführt. Hierzu können Immobilienvermögen, Lebensversicherungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen, Firmenwerte, Geldanlagen, private Pkw, Photovoltaikanlagen oder sonstige Vermögenswerte gehören. Von diesen Vermögenswerten müssen die außerbilanziellen Verbindlichkeiten, die oftmals zur teilweisen Finanzierung der Vermögenswerte aufgenommen wurden, in Abzug gebracht werden um das echte private Reinvermögen zu ermitteln. Erst wenn sowohl die bilanzielle Vermögensentwicklung als auch die private Vermögensentwicklung sauber erfasst sind lässt sich sagen, ob ein Unternehmer seine wirtschaftliche Vermögenssubstanz vermehrt hat oder nicht.

Die Einreichung einer privaten Vermögensaufstellung bei Kreditinstituten kann in vielen Fällen eine Verbesserung der Bonitätseinstufung bewirken. Ohne die Vermögensaufstellung `verkauft´ sich der Unternehmer gegenüber seiner Bank zu schlecht. Wir empfehlen unseren Mandanten aber nicht nur aus diesem Grund die Vermögensaufstellung zu erstellen. Es ist auch für den Unternehmer und seine Familie selbst wichtig zu wissen, ob sich das unternehmerische Risiko und der hohe Einsatz unter Berücksichtigung der Entwicklung aller Vermögenspositionen gelohnt haben.

Fazit: Ob sich ein Unternehmer als reich oder arm bezeichnen kann, hängt sicherlich nicht nur von der monetären sondern auch von der sozialen Situation ab. Zufriedenheit und Selbstverwirklichung sind beispielsweise auch Komponenten, die in die ureigenste Bewertung jedes Unternehmers mit einfließen.

Die dokumentierte Erkenntnis, dass sich die Vermögenssubstanz von Jahr zu Jahr sukzessive mehrt, erhöht jedoch die Bonitätseinschätzung externer Betrachter und lässt viele unserer Mandanten besser schlafen und motivierter wieder ans Werk gehen.

Bankfinanzierungen - ohne Sicherheiten keine Sicherheit

Banken verlangen von ihren Firmenkunden heute eine Vielzahl von Informationen wie z. B. Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planzahlen, etc., um sich ein Bild über die Bonität der Kunden zu verschaffen und zu prüfen, ob die Unternehmen in der Lage sind, die gewährten Kredite auch zurückzuzahlen. Sind diese Prüfungen positiv ausgefallen, kommt für die Banken der nächste Schritt, die Vereinbarung einer adäquaten Absicherung der angefragten Kredite durch Kredit-Sicherheiten.

Beim Thema Kredit-Sicherheiten gehen dann in der Regel die Sichtweisen der Kunden und der Banken oftmals auseinander. Während Banken den Sicherungsobjekten durch teilweise hohe Risikoabschläge einen deutlich niedrigeren Wert beimessen (müssen), sehen die Kunden die Sicherheiten als viel werthaltiger an. Zum Beispiel bei gewerblichen Immobilien oder der Sicherungsübereignung von Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeugen etc. liegen die von den Banken ermittelten Sicherungswerte teilweise nur bei 50 % der Verkehrswerte. Hierdurch klafft dann oftmals eine Sicherungslücke, die je nach Bonität des Kunden durch zusätzliche Sicherheiten geschlossen werden muss. Über Sinn oder Unsinn der Bewertungsmaßstäbe zu diskutieren, ist aus meiner Sicht müßig. Die Bewertungsansätze werden den Banken in der Regel von den Aufsichtsbehörden vorgegeben und sind damit bindend. Es bestehen bei den Banken nur geringe eigene Handlungsspielräume bei den Bewertungen.

Auf der Suche nach Lösungen für Sicherheiten-Defizite müssen Kunden andere Wege gehen, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Und solche Lösungen gibt es. Bei fehlenden Sicherheiten können für Investitionen oder Betriebsmittelfinanzierungen beispielsweise haftungsfreie Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Bürgschaften der niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) beantragt werden. Für größere Projekte kommen darüber hinaus auch Landesbürgschaften in Betracht. Die Antragstellung für Standardfälle ist unbürokratischer als so mancher Kunde (und auch manche Bank) denkt und die Erfolgschancen sind bei grundsätzlich ausreichender Bonität des Kunden und einem wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben sehr gut. Unsere Kanzlei hat mit diesen Instrumentarien gute Erfahrungen gemacht und bislang alle Projekte realisieren können. Des Weiteren könnte eine Umstrukturierung des Kreditengagements eines Kunden Sinn ergeben. Bürgschaftsrahmen, die bei den Banken bestehen, könnten beispielsweise durch Versicherer abgebildet werden. Die so frei werdenden Kreditressourcen können dann fehlende Sicherheiten kompensieren.

Zur Reduzierung des Kreditengagements kann auch über die Finanzierung der Forderungen über eine Factoring-Lösung nachgedacht werden. Wenn die Bank zwar eine Forderungsabtretung (Globalzession) besitzt, diese aber nicht als werthaltige Sicherheit berücksichtigt, kann durch eine Factoring-Lösung in Verbindung mit einer (Teil-)Reduzierung des Betriebsmittelrahmens eine ganz neue Betrachtungsweise für das Gesamt-Kreditengagement entstehen.

Auch eine Neubewertung von Sicherheiten, beispielsweise durch Gutachten, kann veraltete Wertansätze aktualisieren und die Sicherheitenbasis erhöhen. Grundlage der Überlegungen, die Firmen sich im Hinblick auf ihre Kredit-Sicherheiten machen sollten, ist aber zunächst einmal eine Bestandsaufnahme, welche Sicherheiten den Finanzierungspartnern bereitgestellt wurden und wie die Banken diese Sicherheiten bewerten. Erst nach einer sorgfältigen Ist-Aufnahme kann dann eine Sicherheitenstrategie erarbeitet werden, die bestenfalls in einem permanenten Sicherheiten-Management mündet. Ohne Kreditsicherheiten wird es in den seltensten Fällen in der Zusammenarbeit mit Banken gehen und derjenige, der sich mit dieser Thematik professionell auseinandersetzt, wird durch einen gezielten Einsatz von Sicherheiten auch die Sicherheit für eine stabile Bankfinanzierung seines Unternehmens erlangen.

Die Zukunft der Beratung

Viele mittelständische Unternehmen haben ein hohes Maß an Vertrauen zu ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. Der Berater erlangt einen tiefen Einblick in die finanziellen, steuerlichen und auch persönlichen Belange seiner Mandanten. Diese Einsicht benötigt er auch, um seine Mandanten optimal beraten zu können. In der Vergangenheit war der Steuerberater quasi der „Haus- und Hof-Berater“ für die Unternehmen, der sowohl in seinem Kerngeschäft, der Buchhaltung und Steuerberatung, als auch in weiteren Themenfeldern wie Finanzierung oder operativen Fragestellungen des Betriebes konsultiert wurde.

Doch die immer komplexer werdenden steuerlichen, finanzwirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen bringen auch viele Steuerberater an die Grenze des Machbaren. Allein aus Kapazitätsgründen (u. a. gestiegene Dokumentationspflichten in der Steuerberatung) führt dies in vielen Fällen dazu, dass Steuerbüros nicht in der Lage sind ihre Mandanten in allen Belangen über die Kern-Expertise Steuerberatung hinaus zu beraten und die Mandanten ihren Steuerberater infolge dessen als zu passiv empfinden. Diese Wahrnehmung bekommen wir von vielen Mandanten gespiegelt. Allerdings müssen sich Mandanten fairerweise auch die Frage gefallen lassen, welchen Auftrag sie ihrem Steuerberater gegeben haben und ob sie nicht eine überhöhte Erwartungshaltung an ihn stellen.

Insofern geht der Trend in der Beratung dahin, dass Berater Netzwerke bilden, damit jeder in seinem Kern-Beratungsfeld seine Expertise mit höchster Professionalität einsetzt. Dort, wo die eigene Expertise an Grenzen stößt, werden gute Berater nicht versuchen mit gesundem Halbwissen und hohem Zeitaufwand die Dinge selbst zu regeln, sondern einen Profi aus ihrem Netzwerk einbinden, um ein optimales Ergebnis für die Mandanten zu erzielen. Diese Vorgehensweise wird von Unternehmen heute positiv eingeschätzt.

Eine andere Vorgehensweise würde in Teilen auch zu hohen Haftungsrisiken aus der Beraterhaftung z. B. bei der Beratung eines Unternehmens in Schwierigkeiten im Rahmen einer Sanierungsberatung führen. Falls eine verspätete Sanierung zu einer Insolvenz führt, prüfen Insolvenzverwalter beispielsweise gerne die Themen Insolvenzverschleppung durch den Unternehmer oder Beihilfe zur Insolvenzverschleppung durch Steuerberater, Banken etc.

Die Vorstellung der Unternehmen, dass der Steuerberater quasi als „eierlegende Wollmilchsau“ den gesamten Beratungsbedarf abdecken kann ist also veraltet. Die Konzentration auf eine belastbare, zeitnahe Erstellung von Buchführung, Bilanzen, Steuererklärungen etc., also das „Bespielen“ der finanzamtsrelevanten Themen, erfolgt durch die Steuerberater. Rechtliche Themen werden durch Fachanwälte z. B. für Personalrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht etc. abzudecken sein. Für eine betriebswirtschaftliche Beratung, Planzahlenerstellung oder die optimale Vorbereitung von Finanzierungskonstrukten werden in immer stärkerem Maße Kooperationen mit Unternehmensberatungen geschlossen.

Die Welt ist schnelllebiger und ihre Anforderungen sind komplexer geworden. Der Austausch mit mehreren „Sparringspartnern“ bietet den Unternehmen und ihren Beratern die Chance bessere Ergebnisse zu erzielen und sich für die Herausforderungen der Zukunft optimal zu wappnen.

Finanzierung von Digitalisierungsprojekten – Warum so schwierig? Wie zu lösen?

Die Digitalisierung wird eines der Querschnittsthemen der nächsten Jahre in Unternehmen sein. Sie wird jedes Unternehmen unterschiedlich, manche mehr – manche weniger, betreffen. Alle Unternehmensbereiche (Produktion, Einkauf, Verwaltung, Vertrieb etc.) können/werden davon betroffen sein. Die Digitalisierung wird einige Produkte/Dienstleistungen bzw. ganze Unternehmen verdrängen und neue Produkte und Dienstleistungssegmente schaffen sowie neue Unternehmen hervorbringen. Jedes Unternehmen muss sein Geschäftsmodel auf den Prüfstand stellen und ggfls. verändern bzw. neu ausrichten.

Diese sich abzeichnenden starken Veränderungsprozesse werden Geld kosten. Die Höhe der Kosten wird sehr stark schwanken.  Großunternehmen haben teilweise schon nennenswert investiert und budgetieren für die kommenden Jahre weitere hohe Summen in ihren Investitionsplänen. In kleinen und mittleren Unternehmen ist in der Regel bislang – bis auf klassische IT-Investitionen – kaum in Digitalisierung investiert worden.

Dies wird sich in den kommenden Jahren ändern müssen. Der Fokus der Investitionstätigkeit wird nicht nur auf Kapazitätserweiterung oder Effizienzsteigerung durch z. B. den Neubau von Produktionshallen oder die Anschaffung noch leistungsfähigerer Maschinen liegen.

Die Unsicherheit oder sogar Furcht, was die Digitalisierung für das eigene Unternehmen und den Markt, in dem sich das Unternehmen befindet, bedeutet, muss einem mutigen Handeln weichen, um die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens zu gewährleisten!

Am Ende einer strategischen Neuausrichtung werden für die meisten Unternehmen Investitionen u. a. in IT, Prozessveränderungen, Produktentwicklungen, Schulungsmaßnahmen etc. stehen. Diese zu finanzierenden Kosten, die ich als Investitionskosten in die Zukunft bezeichnen möchte, müssen je nach Größenordnung aus dem eigenen Cash-Flow bereitstehen oder kreditfinanziert werden.

Und damit kommen wir zum Thema der Finanzierung von Digitalisierungsprojekten.

Um zu verstehen, wo das Problem bei der Finanzierung durch Banken liegt, und um Lösungen zu finden, muss man die Vergabeprozesse ein wenig kennen.

Die Kreditvergabepraxis bei Banken ist nach wie vor stark „vergangenheitsorientiert“. Das bedeutet Banken beurteilen die Bonität in hohem Maße anhand von Vergangenheitszahlen aus Bilanzen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und der Kontoführung. Diese Daten bilden die grundlegende Basis, die sogenannten „quantitativen“ Faktoren, für das Rating von Unternehmen.

Zukunftskonzepte und Planzahlen werden zwar auch angefordert und auf Plausibilität mit der Vergangenheit überprüft, aber diese Daten fließen nur in geringem Umfang in die Rating-Note ein. Sie runden lediglich das Gesamtbild der Bonität ab. Kommt es in der Bank aufgrund der Vergangenheitsdaten zu keiner positiven Bonitätseinstufung wird eine Finanzierung nur schwer zu bekommen sein. Umgekehrt werden bonitätsmäßig in der Vergangenheit starke Kunden auch Digitalisierungsfinanzierungen leichter bewilligt bekommen.

In Zeiten sich durch die Digitalisierung stark verändernder Geschäftsmodelle wird diese angewandte Praxis teilweise zum Problem, da die Zahlen der Zukunft eines Unternehmens stark von den Vergangenheitsdaten abweichen können und so eine Plausibilität nur noch bedingt entsteht.

Eine weitere gelebte Praxis ist die Tatsache, dass Banken tendenziell lieber `harte´ Assets wie Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Waren oder Forderungen finanzieren als sogenannte „weiche Kosten“. Wenn ein Unternehmen in der Zukunft nicht erfolgreich agiert und die Kredite nicht aus dem Cash-Flow zurückgezahlt werden können, kann die Bank die Kredite durch Verwertung der finanzierten Assets (Sicherheiten) zurückführen.

Die Kosten von Digitalisierungsprojekten werden sowohl `harte´ wie auch `weiche´ Kosten beinhalten. Da den Banken in dieser Mixtur Sicherheiten fehlen, stuft sie entsprechende Projekte aus ihrer Sicht als risikoreich ein.

Was ist also zu tun? Zunächst sollte sich jedes Unternehmen überlegen, welche harten Assets es benötigt und welche `weichen´ Kosten entstehen. `Weiche´ Kosten können dabei Anschaffung von Software, Schulungen für Mitarbeiter, Kosten externer Berater, Kosten von Produktionsausfallzeiten, Entwicklung neuer Produkte, Umstellung Vertrieb etc. etc. sein.

Es sollte in einem Konzept konkret schriftlich festgehalten werden, welche Effekte mit der Digitalisierungsinvestition erzielt werden sollen und die veranschlagten Kosten müssen einzeln quantifiziert werden. Mit einer Aussage: „Wir wissen nicht genau wie viel wir investieren müssen/wolle?!“ kann eine Bank nicht umgehen. Wenn eine urspr. Kostenschätzung sich später aufgrund nicht absehbarer Veränderungen anders darstellt, dann ist das halt so. Als nächsten Schritt sollte die zeitliche Abfolge skizziert werden. In vielen Unternehmen wird sich der Prozess der Digitalisierung über Jahre hinziehen und die Kosten der Firma sukzessive belasten.

Das Konzept sollte mindestens folgende Inhalte umfassen:

  • Verbale Beschreibung was, warum und in welcher Zeit im Unternehmen verändert werden soll
  • Quantifizierung der einzelnen Investitionen
  • Vorschlag wie die Finanzierung erfolgen soll (ggfls. in Zusammenarbeit mit dem Steuer- oder
    Unternehmensberater zu erarbeiten)
  • Darstellung der Auswirkungen auf die Zahlen des Unternehmens durch eine Ertrags- und
    Liquiditätsvorschau (mind. 3 Jahre; bei länger laufenden Projekten entsprechend bis Ende
    des Projektes)

Wie kann die Finanzierung gelingen?

Bei einer sukzessive über Monate/Jahre bestehenden moderaten Kostenbelastung wird es bei vielen Unternehmen ausreichen, wenn sie ihre `normalen´ Investitionen in Maschinen, Inventar, Gebäude etc. in hohem Maße (also bis zu 100 %) über Banken refinanzieren und dabei lange Kreditlaufzeiten wählen. Durch eine derartige Finanzierungsstrategie ist aus den regelmäßigen Gewinnen (bzw. dem Cash-Flow) oftmals entsprechend ausreichend Kapital vorhanden, um die Digitalisierungskosten sukzessive aus eigener Kraft bezahlen zu können (Eigenfinanzierung). Für bestehende (zu kurzfristige) Finanzierungen kann ggfls. sogar eine Tilgungsstreckung mit der Bank verhandelt werden.

Sollten die Beträge für die `weichen´ Kosten höher sein und die Bank tut sich (aufgrund fehlender Sicherheiten) schwer ein Finanzierungsrisiko für entsprechende Projekte einzugehen, müssen Ersatzsicherheiten beschafft werden.

Diese Ersatzsicherheiten können aus dem privaten Umfeld (Family & Friends) gestellt werden, aber es gibt auch öffentliche Institutionen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die z. B. beim ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (aber auch bei anderen Kreditvarianten) der Hausbank bis zu 70 % des Risikos durch eine sog. Haftungsfreistellung abnimmt. Bei den Förderbanken der Länder bestehen teilweise darüber hinaus weitere Kreditprogramme.

Alternativ verfügt jedes Bundesland auch über Bürgschaftsbanken, die den Hausbanken das Risiko bis zu 80 % des Kreditbetrages abnehmen und die für den Bankkredit eine Sicherheit in Form einer öffentlichen Bürgschaft stellen.

Für eine Bezuschussung von Beratungskosten bestehen zudem teilweise auch kleine Zuschussprogramme mit denen Beratungskosten bezuschusst werden (z. B. „go-digital“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).

Für einzelne Projekte können darüber hinaus auch neue Finanzierungslösungen, die aktuell am Markt angeboten werden, sinnvoll sein. Diese neuen Anbieter – auch Fintechs genannt – sind in aller Regel aber meist teurer als die vorgenannten Lösungen über die KfW oder die Bürgschaftsbanken. In den kommenden Jahren wird das Angebot an alternativen Finanzierungslösungen zu Bankfinanzierungen aus meiner Sicht weiter wachsen. Hier bleibt die Entwicklung zu beobachten.

Fazit: Die Kreditvergabepraxis in Banken funktioniert nach wie vor recht klassisch. Das Kernproblem sind – bei ausreichender Bonität des Unternehmens – die fehlenden Kreditsicherheiten. Hier gibt es Alternativen. Allerdings bedarf es in jedem Fall eines guten Konzeptes, um die Bank für eine Finanzierung in sich verändernde Geschäftsmodelle und Prozesse zu gewinnen.

  • 04961 942450
  • Deverhafen 1,26871 Papenburg
  • Montag - Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr
Zum Seitenanfang